Spenden
Mit unseren Spenden möchten wir die Gemeinschaft stärken und das Engagement würdigen, das täglich in diese wichtigen Einrichtungen investiert wird. Ein großer Vorteil ist, dass wir unsere Region gut kennen. Dadurch können wir direkt mit Vereinen und Institutionen kommunizieren und gezielt dort helfen, wo finanzielle Unterstützung benötigt wird.
- Wer kann eine Spende beantragen? Vereine oder Institutionen, die gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank haben. Privatpersonen und Gesellschaften sind nicht spendenberechtigt. Spenden werden grundsätzlich projektbezogen und unter Nachhaltigkeitsaspekten zugesagt.
- Wie hoch ist die mögliche Spendensumme? Wir vergeben Spenden ab 250 €. Die Höhe richtet sich u.a. nach der Größe Ihrer Einrichtung. Sollte für Ihr Projekt eine größere Spendensumme benötigt werden, weil es beispielsweise mehrere Gemeinden betrifft, sprechen Sie uns gerne an. Unserer Crowdfunding-Plattform „Viele schaffen mehr“ könnte hier eine alternative Fördermöglichkeit darstellen. Darüber hinaus können Sie auch eine Anfrage an die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg stellen.
- Wie lange dauert eine Spendenabwicklung? Wir empfehlen Ihnen, die Anfrage zur Spende mit 4 Wochen Vorlauffrist zu stellen.
- Wie oft kann eine Spende beantragt werden? Sie können mehrmals eine Spendenanfrage stellen. Um möglichst viele verschiedene Einrichtungen zu unterstützten, stellt eine einmal zugesagte Spende aber keinen Dauerauftrag da. Die Entscheidung für eine Spendenzusage wird jedes Mal neu getroffen.
- Muss die Einrichtung ein Konto bei der VR Bank haben? Grundsätzlich sollte der Empfänger Kunde der Bank sein.
- Gibt es Vorhaben, die nicht unterstützt werden? Grundsätzlich vergeben wir keine Spenden für Trikot- und Bandenwerbung, Werbung auf Fahrzeugen, Ortsplänen oder Gewerbetafeln. Hierfür stellen Sie bitte eine Sponsoringanfrage. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Förderkriterien.
Spendenmittel
Einen wesentlichen Teil unserer Spendenmittel erhalten wir aus dem Reinertrag des Gewinnsparens, der sozialen Lotterie der Volksbanken Raiffeisenbanken. Für jedes Gewinnsparlos, das unsere Kundinnen und Kunden erwerben, fließen 0,25 € zurück an die VR Bank. Dieses Geld, ergänzt durch eigene Spenden- und Sponsoringmittel, geben wir an gemeinnützige Vereine und Organisationen im Einzugsgebiet der VR Bank weiter. Mehr zum Gewinnsparen erfahren Sie hier >
Spendenscheck
Für eine öffentlichkeitswirksame Spendenübergabe stellen wir Ihnen gerne einen symbolischen Spendenscheck in Übergröße zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu einfach an eine unserer Filialen.
Sponsoring
Durch vielfältige Sponsoringaktivitäten leisten wir einen Beitrag zu einem attraktiven kulturellen und sportlichen Angebot in unserem Geschäftsgebiet. Im Gegensatz zu einer Spende beinhaltet das Sponsoring eine vereinbarte Gegenleistung, für die Ihre Einrichtung eine Rechnung an uns stellt.
- Wer kann Sponsoring beantragen? Vereine oder Institutionen, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank haben.
- Gibt es Vorhaben, die nicht unterstützt werden? Wir sponsern keine Einzelpersonen. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Förderkriterien.
- Wie lange dauert eine Sponsoringabwicklung? Eine Anfrage ist mit einer Vorlauffrist von ca. 4 Wochen zu stellen.
- Wie oft kann Sponsoring beantragt werden? Sponsoringanfragen können beliebig oft gestellt werden.
- Muss die Einrichtung ein Konto bei der VR Bank haben, um Sponsoring zu erhalten? Grundsätzlich sollte der Empfänger Kunde der VR Bank sein.
- Gibt es eine maximale Höhe für Sponsoring? Grundsätzlich deckeln wir klassisches Vereinssponsoring im Jahr auf max. 1000 € pro Verein.
Anzeigen
Wir unterstützen regionalen Einrichtungen auch mit dem Schalten einer Anzeige in Vereinszeitschriften, regionale Magazine, Ortsblätter, u.v.m.
- Wer kann eine Anzeige beantragen? Vereine oder Institutionen, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank haben.
- Gibt es Anzeigen, die nicht platziert werden? Wir platzieren keine Anzeigen bei überregionalen Agenturen / Verlegern. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Förderkriterien.
- Wie lange dauert die Abwicklung ? Eine Anfrage ist mit einer Vorlauffrist von ca. 4 Wochen zu stellen.
- Wie oft kann eine Anzeige beantragt werden? Anzeigenanfragen können beliebig oft gestellt werden.
- Muss die Einrichtung ein Konto bei der VR Bank haben, um eine Anzeige platzieren zu können? Nein.
- Gibt es eine maximale Höhe für eine Anzeigenschaltung? Nein.
Crowdfunding
Seit November 2021 gibt es unsere Crowdfunding-Initiative "Viele schaffen mehr". Crowdfunding (zu Deutsch: Schwarmfinanzierung) ist ein innovatives Finanzierungsmodell, bei dem eine Vielzahl von Menschen gemeinsam Projekte finanziert.
Auf unserer Plattform können gemeinnützige Einrichtungen Ihr Vorhaben oder Ihre Idee online vorstellen und Unterstützer für die Finanzierung gewinnen. Zuerst wird eine Summe festgelegt, die für das Projekt benötigt wird (min. 1000 €, max. 10.000 €). Über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, kann die Einrichtung dann dafür Spenden sammeln. Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen von dem Vorhaben erfahren und jeweils eine kleine Summe spenden und so die notwendigen Mittel zusammenkommen. Damit möglichst viele gute Ideen realisiert werden können, bezuschusst die VR Bank Crowdfunding Projekte. Jede eingehende Spende ab 5 € verdoppeln wir bis zu einem Beitrag von maximal 100 € pro Unterstützer.
Besuchen Sie unsere Crowdfunding-Plattform um mehr zu erfahren
Förderkriterien
Die Entscheidung über die Vergabe einer Spende, die Vereinbarung eines Sponsorings, das Schalten einer Anzeige oder die Annahme eines Crowdfunding-Projekts liegt im Ermessen der VR Bank. Es gelten die auf dieser Seite genannten Rahmenbedingungen. Die Richtlinien zum Crowdfunding finden Sie auf der Seite www.viele-schaffen-mehr.de/vrsta-zugspitze.
Wir unterstützen keine Projekte oder Einrichtungen mit religiösem Hintergrund sowie politische Parteien oder parteinahe Institutionen. Zudem sind Institutionen und Projekte ausgeschlossen, die diskriminierend oder rassistisch sind, Gewalt verherrlichen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Auch laufende Unterhalts- oder Personalkosten sowie die Förderung von Einzelpersonen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
